Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen von Implant Support BV, firmierend unter dem Namen Easier Dental Care

1. Allgemeines

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (im Folgenden: die Allgemeinen Verkaufsbedingungen) gelten für alle Angebote und Verkäufe von Implant Support BV (im Folgenden: Implant Support) an Kunden (im Folgenden: der Käufer), die sich aus oder im Zusammenhang ergeben mit Kauf- und Verkaufsverträgen.

1.2 Korrespondenz zu den Allgemeinen Verkaufsbedingungen wird nur in schriftlicher Form entgegengenommen.

1.3 Der Geltung von Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

1.4 Implant Support behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

1.5 Wenn Implant Support nicht immer die strikte Einhaltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass deren Bestimmungen keine Anwendung finden oder dass Implant Support in irgendeiner Weise das Recht verlieren würde, die strikte Einhaltung der Bestimmungen zu verlangen in anderen Fällen verlangen wir von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

1.6 Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen von einem zuständigen Gericht für nichtig erklärt oder annulliert wird, bleiben die anderen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft und Implant Support wird eine neue Bestimmung festlegen, um die ungültige oder annullierte Bestimmung zu ersetzen. mit der gleichen Bedeutung der nichtigen oder nichtigen Bestimmung wird weitestgehend beachtet.

1.7 Eine Kopie dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist auf Anfrage beim Implant Support erhältlich.

2. Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen

2.1 Alle Angebote von Implant Support sind unverbindlich und 14 Tage gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes angegeben ist.

2.2 Verträge zwischen Implant Support und dem Käufer kommen nur dann zustande, wenn und soweit Bestellungen von Implant Support angenommen wurden. Es steht Implant Support frei, Bestellungen anzunehmen oder abzulehnen.

2.3 Abtretungen und Auftragsannahmen des Käufers sind unwiderruflich.

3. Angebote, Bestellungen und Vereinbarungen

3.1 Die in den Implant Support-Preislisten genannten Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten.

3.2 Die in der Auftragsbestätigung vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer.

4. Lieferung

4.1 Die Lieferung erfolgt ausschließlich pro Verpackungseinheit, wie in den Preislisten von Implant Support angegeben.

4.2 Die von Implant Support angegebenen Lieferzeiten, die von Implant Support verwendeten Listen, technischen Spezifikationen, Größen und dergleichen wurden von Implant Support nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, stellen jedoch lediglich Näherungswerte und Schätzungen dar und stellen daher keine Aussage dar Garantie. Abweichungen, unabhängig von der Ursache, berechtigen nicht zu Schadensersatz oder Kündigung des Vertrags oder zur Nichterfüllung einer Verpflichtung, die sich für ihn aus diesem oder einem anderen Vertrag im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben kann.

4.3 Die Lieferung erfolgt an einem Ort in den Niederlanden, wie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung von Implant Support angegeben oder auf die von Implant Support schriftlich akzeptierte Weise. Wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung kein Lieferort angegeben ist, ist der Lieferort die Niederlassung von Implant Support in den Niederlanden.

4.4 Die Verhinderung oder Verzögerung der Lieferung berechtigt den Käufer nicht zu einer zusätzlichen oder alternativen Entschädigung oder zur Nichterfüllung einer Verpflichtung aus dem Vertrag. Implant Support ist berechtigt, die Lieferung oder einen Teil davon zu stornieren, wenn dies aufgrund von Umständen im Zusammenhang mit der Verzögerung oder Verhinderung der Einfuhr, der Verarbeitung oder des Versands der Lieferung sowie allen Umständen, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, erforderlich ist .

4.5 Implant Support hat das Recht, die Lieferung auszusetzen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus zuvor geschlossenen Verträgen nicht nachgekommen ist.

5. Gefahr und Eigentumsübergang

5.1 Das Risiko für die von Implant Support zu liefernden Waren trägt der Käufer ab dem Zeitpunkt der Lieferung dieser Waren gemäß Artikel 4.3

5.2 Alle von Implant Support gelieferten Waren bleiben Eigentum von Implant Support bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, die Implant Support gegenüber dem Käufer im Zusammenhang mit dem zugrunde liegenden Vertrag und/oder früheren oder späteren Verträgen gleicher Art, Schäden, Kosten und Zinsen inklusive.

6. Zahlung

6.1 Der Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum durch Überweisung auf ein von Implant Support zu benennendes Bankkonto zu zahlen.

6.2 Implant Support behält sich ausdrücklich das Recht vor, jederzeit eine vollständige Vorauszahlung, Barzahlung bei Lieferung oder eine weitere Sicherheitsleistung vor der Lieferung zu verlangen.

6.3 Der Käufer verzichtet auf das Recht, einander geschuldete Beträge aufzurechnen. Gewährleistungsansprüche setzen die Zahlungsverpflichtungen des Käufers nicht aus.

6.4 Zahlt der Käufer einen gemäß den vorstehenden Bestimmungen geschuldeten Betrag nicht, gerät er ohne Inverzugsetzung in Verzug. Sobald der Käufer mit einer Zahlung in Verzug gerät, werden alle anderen Ansprüche von Implant Support gegenüber dem Käufer fällig und der Verzug tritt auch hinsichtlich dieser Ansprüche ohne Inverzugsetzung sofort ein.

6.5 Ab dem Tag, an dem der Käufer in Verzug gerät, schuldet er Implant Support einen Verzugszins von 1,5 % für jeden angefangenen Monat, in dem der Verzug andauert. Der Käufer haftet außerdem für außergerichtliche Kosten mit einem Mindestbetrag von 15 % der überfälligen Zahlung, unbeschadet der weiteren Rechte von Implant Support auf Schadensersatz.

6.6 Wenn der Käufer einer oder mehreren seiner Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, für zahlungsunfähig erklärt wird, einen (vorläufigen) Zahlungsaufschub beantragt, sein Unternehmen liquidiert oder sein Vermögen ganz oder teilweise verfällt Bei einer Pfändung hat Implant Support das Recht, die Ausführung des Vertrags auszusetzen oder den Vertrag ohne vorherige Inverzugsetzung durch eine schriftliche Erklärung ganz oder teilweise aufzulösen, alles nach eigenem Ermessen und stets unter Vorbehalt aller Rechte Anspruch auf Ersatz der Kosten, Schäden und Zinsen hat.

7. Garantie

7.1 Bei den von Implant Support gelieferten Produkten handelt es sich ausschließlich um die folgenden

Es gelten die Garantiebedingungen:

a. Implant Support gewährt für seine Produkte eine Garantie von einem Jahr ab Lieferdatum auf Material- und Herstellungsfehler.

B. Implant Support bearbeitet einen Anspruch im Rahmen der Garantieregelung nur, wenn das Produkt an Implant Support zurückgesandt wurde ( mit Namen, Adresse, Kaufbeleg und Beschreibung des Problems) und die Transportkosten im Voraus bezahlt wurden.

C. Der Käufer kann die in diesem Artikel genannten Leistungen nur dann in Anspruch nehmen, wenn die gelieferten Waren gemäß der Gebrauchsanweisung verwendet wurden und keine Reparaturen oder Änderungen daran durch den Käufer oder Personen, für die der Käufer haftbar ist, oder durch Dritte vorgenommen wurden Parteien und der Schaden ist nicht das Ergebnis normaler Abnutzung, unsachgemäßer Behandlung oder anderer Faktoren, die ohne Verschulden von Implant Support auftreten, alles liegt im Ermessen von Implant Support.

D. Im Falle eines erfolgreichen Einspruchs gegen dieses Garantieprogramm wird Implant Support in Absprache mit dem Käufer das fehlerhafte Material ersetzen oder dem Käufer einen Betrag gutschreiben, der dem vom Käufer für dieses Produkt geschuldeten Preis entspricht, wobei Implant Support nachkommt In keinem Fall wird eine höhere oder andere Entschädigung als oben angegeben berechnet. 

8. Beschwerden

8.1 Reklamationen bezüglich des Zustands, der Vollständigkeit oder der Richtigkeit der gelieferten Waren müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung schriftlich bei Implant Support eingereicht werden, andernfalls erlischt jeglicher Anspruch gegenüber Implant Support.

8.2 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Zahlung mit der Begründung aufzuschieben oder zu verweigern, dass er eine Beschwerde bei Implant Support eingereicht hat.

9.Austausch

9.1 In anderen als den in Artikel 8 beschriebenen Fällen von Reklamationen kann der Käufer die gelieferten Waren innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung umtauschen, und zwar nur, wenn sie in der unbeschädigten und ungeöffneten Originalverpackung zurückgegeben werden und das Verfallsdatum noch nicht abgelaufen ist.

9.2 Berechnete Versand- und Bearbeitungskosten werden nicht erstattet oder gutgeschrieben.

10. Haftung

10.1 Die Haftung von Implant Support im Zusammenhang mit etwaigen Mängeln der von ihm gelieferten Waren oder erbrachten Dienstleistungen beschränkt sich auf die Einhaltung der in Artikel 7 beschriebenen Garantie.

10.2 Die Haftung von Implant Support pro Ereignis oder Ereignisreihe ist in jedem Fall stets auf den Betrag beschränkt, der im Einzelfall im Rahmen der von ihm abgeschlossenen (Produkt-)Haftpflichtversicherung ausgezahlt wird, zuzüglich des Betrags des nicht selbst getragenen eigenen Risikos durch die Versicherer gemäß den Versicherungsbedingungen.

10.3 Implant Support ist niemals zur Zahlung von Ersatz oder zusätzlicher Entschädigung verpflichtet, es sei denn und soweit der erlittene Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Implant Support oder seiner eigenen Mitarbeiter verursacht wurde. Sofern jedoch kein Vorsatz von Implant Support selbst vorliegt, ist die Haftung von Implant Support für Geschäfts-, Folge- oder indirekte Schäden stets ausgeschlossen.

10.4 Implant Support haftet niemals für Schäden, die durch unsachgemäße oder nachlässige Verwendung durch den Käufer oder Personen, für die der Käufer haftbar ist, entstehen, und auch nicht für den Fall, dass die Produkte von unqualifizierten Personen verwendet wurden.

10.5 Jeglicher Schadensersatzanspruch erlischt, wenn der Anspruch nicht innerhalb von 3 Monaten nach seinem Entstehen dem Implant Support gemeldet wird.

10.6 Der Käufer stellt Implant Support, seine Mitarbeiter und von ihm für die Ausführung des Vertrages eingesetzten Hilfspersonen von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags durch Implant Support frei, soweit diese Ansprüche höher oder anders als die genannten sind schuldet der Käufer Implant Support.

11. Streitigkeiten und anwendbares Recht

11.1 Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien werden ausschließlich dem zuständigen Gericht in Den Haag vorgelegt, es sei denn, Implant Support bevorzugt ein anderes zuständiges Gericht.

11.2 Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen und alle daraus resultierenden oder damit zusammenhängenden Verträge und Rechtsbeziehungen unterliegen niederländischem Recht.

Implantat Support BV

Dijkstraat 10

2675AX Honselersdijk

www.easierdentalcare.com

info@easierdentalcare.com

0174-752060